Das Feilschen um die Umsetzung der EUDR hat vorerst mit der Abstimmung im EU-Parlament ein Ende gefunden. Bis zuletzt machten sich Österreichs Bauernvertreter an vorderster Front für Anpassungen stark. Mit Erfolg, wie Bauernbund-Präsident Georg Strasser betont: „Praxisferne Auflagen wie die Erfassung jedes einzelnen Baumstamms mit GPS-Koordinaten oder die Ansammlung zigtausender Referenznummern über die Wertschöpfungskette sind endgültig vom Tisch. Die Verordnung wurde so angepasst, dass sie für unsere Betriebe umsetzbar ist.“
Auf Initiative von Agrarminister Norbert Totschnig, unterstützt von zahlreichen weiteren Mitgliedstaaten, wird auch der Anwendungsbeginn der Verordnung nochmals verschoben. Diese gilt nun erst ab 30. Dezember 2026, für Klein- und Kleinstbetriebe bei bestimmten Produkten ab 30. Juni 2027. Bis April muss die EU-Kommission außerdem weitere Vereinfachungsvorschläge vorlegen. Wie die konkrete Ausgestaltung der Sorgfaltspflicht im Detail aussehen wird, soll Bauernbund-Angaben zufolge nun von der Bundesregierung erarbeitet werden. Das erklärte Ziel: Den bürokratischen Aufwand für die bäuerlichen Betriebe so gering wie möglich halten. „Wir werden diesen Prozess aktiv begleiten und darauf achten, dass die Entwaldungsverordnung in der Praxis einfach, verständlich und umsetzbar bleibt“, so Strasser.
Auch der EU-Abgeordnete des Bauernbundes, Alexander Bernhuber, sieht sich in seinen Anstrengungen bestätigt: Das Trilog-Ergebnis zur EU-Entwaldungsverordnung bringt wichtige Verbesserungen und mehr Rechtsklarheit, vor allem für unsere landwirtschaftlichen Betriebe.“ Nachsatz: „Das Ergebnis kann sich nach dem immensen Widerstand von NGOs und linken Fraktionen im Parlament oder auch großen Lebensmittelunternehmen mehr als sehen lassen.“
:quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:quality(60))
:format(png):quality(60))
:quality(60))
:format(jpeg):quality(60))