Oberösterreichs Bäuerinnen und Bauern können ihre landwirtschaftlichen Kunststoffabfälle künftig einfacher und einheitlicher in den regionalen Altstoffsammelzentren (ASZ) abgeben. Die Landwirtschaftskammer OÖ und die kommunale Abfallwirtschaft haben dafür gemeinsam eine neue Lösung geschnürt, das vor allem die Entsorgung von Big Bags, Silofolien und Gebinden mit Pflanzenschutzmittel (PSM) klar regelt.
„Mit den nun vereinheitlichten Vorgaben stellen wir sicher, dass für diese Materialien eine verlässliche und praxistaugliche Verwertungsmöglichkeit in den ASZ zur Verfügung steht“, betont Franz Waldenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich.
Big Bags: Sammlung wird fortgeführt
Der seit 1. Mai 2025 laufende Pilotversuch zur kostenlosen, getrennten Sammlung von Big Bags in den ASZ wird nun im Einvernehmen mit den Sammel- und Verwertungssystemen bis auf Weiteres fortgeführt.
Für die Abgabe gelten klare Vorgaben:
Die Big Bags müssen vollständig entleert, staub- und rieselfrei sein.
Innenfolien sind zu entfernen und können separat im ASZ entsorgt werden.
Die Abgabe der Big Bags erfolgt lose.
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Pflanzenschutzmittel-Gebinde ab 2026
Betriebe mit einem Pflanzenschutz-Sachkundenachweis können seit 1. Jänner 2026 leere und ordnungsgemäß gereinigte Pflanzenschutzmittel-Gebinde kostenlos in den oö. ASZ abgeben. Dies gilt nun auch für Gebinde mit dem Gefahrenzeichen „ernste Gesundheitsgefahr“, da diese bis 25 Liter Gebindegröße von der „Schwarzen Liste“ ausgenommen wurden. Daher müssen diese durch die Hersteller bei einem der fünf Sammel- und Verwertungssys-teme lizenziert werden.
Die wichtigsten Annahmekriterien:
Die Verpackung wurde bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet. Das bedeutet, dass für diese Verpackungen die Entsorgungsgebühr bereits beim Kaufpreis integriert ist.
Nur Kunststoffflaschen und -kanister bis einschließlich 25 Liter Fassungsvermögen
Gebinde nicht verschließen, Verschlüsse separat abgeben
Restmengen vollständig entleeren, dreimal ausspülen, austropfen und trocknen lassen – anschließend Sichtkontrolle auf Reinheit und Sauberkeit durchführen
Nach dem Reinigungsprozess sind etwaige Gefahrensymbole selbstständig zu ent-fernen oder unkenntlich zu machen. Empfohlen wird das Übersprühen mit einem Lackspray.
Die Entsorgung über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne ist nicht zulässig. Gebinde mit dem Gefahrensymbol „giftig“ (Totenkopf) bleiben von der kostenlosen Abgabe ausgeschlossen.
Zusätzlich ist die Abgabe gereinigter Gebinde auch bei gewerblichen Sammelstellen möglich, nach vorheriger Registrierung unter www.wirtschaft-sammelt.at.
Kostenpflicht bei Restinhalten ab 2026
Ab 1. Mai 2026 wird die Entsorgung nicht restentleerter Pflanzenschutzmittel-Gebinde in den ASZ kostenpflichtig. Es gelten folgende Inkassopreise:
PSM-Reste (über 100 Milliliter Restinhalt): 2,80 Euro pro Kilo inklusive Mehrwertsteuer
PSM-Gebinde (unter 100 Milliliter Restinhalt): 1,50 Euro pro Kilo inklusive Mehrwertsteuer
Silofolien sowie Netze und Schnüre getrennt
Silofolien werden stofflich verwertet, sofern sie sauber, trocken und frei von Fremdkörpern sind. Netze und Schnüre sind separat zu entsorgen. Teilweise organisieren Bezirksabfallverbände Sammelaktionen im Frühjahr und Herbst. Kleinere Mengen können regional auch unterjährig im ASZ abgegeben werden.
Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
Aus Sicht der Abfallwirtschaft wird die neue Regelung begrüßt: „Die Harmonisierung der Abläufe schafft Transparenz und sorgt dafür, dass landwirtschaftliche Kunststoffe und Verpackungen fachgerecht recycelt oder entsorgt werden“, sagt Roland Wohlmuth, Vorsitzender des Landesabfallverbandes. Mit der neuen Regelung soll die regionale Kreislaufwirtschaft weiter gestärkt werden. „Mit dieser Initiative setzen wir ein klares Zeichen für eine moderne, nachhaltige Landwirtschaft und eine effiziente Abfallwirtschaft in Oberösterreich“, so Waldenberger abschließend.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Abgabemodalitäten gibt es auf den Homepages der entsprechenden Bezirksabfallverbände unter www.umweltprofis.at.
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