Vollmacht

Copyright © magele-picture – stock.adobe.com

Warum sollte man eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Gerade in unerwarteten Lebenslagen zeigt sich, wie wichtig eine klare rechtliche Vorsorge ist.

Wer seine Angelegenheiten selbst regeln möchte, sollte auch für den Fall vorsorgen, dass er einmal nicht mehr entscheidungsfähig ist. Eine frühzeitige Regelung schützt nicht nur einen selbst, sondern entlastet auch die Angehörigen in einer oft schwierigen Situation. Gleichzeitig vermeidet sie Unsicherheiten und mögliche Konflikte über wichtige Entscheidungen. Gerade in unerwarteten Lebenslagen zeigt sich, wie wichtig eine klare rechtliche Vorsorge ist. Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn Sie selbst die Geschäftsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Probleme, Alter oder Unfall verlieren sollten.

So erstelle ich eine Vorsorgevollmacht

  • Vertrauensperson auswählen: Die Entscheidung, welcher Person die Vollmacht im Vorsorgefall erteilt wird, sollte gut überlegt sein. Grundsätzlich kann jede volljährige Person Vorsorgebevollmächtigter sein. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht aber einer nahestehenden Person erteilt, z. B. Angehörige, Freunde, etc.

  • Umfang festlegen – Der Wirkungsbereich des Vorsorgebevollmächtigten kann individuell festgelegt werden. Die Vertretung kann auch nur für ein bestimmtes Geschäft (z. B. Verkauf einer Liegenschaft) oder für generelle Angelegenheiten (z. B. Vermögensverwaltung) erfolgen. Es empfiehlt sich damit genau zu definieren, wofür der Bevollmächtigte handeln darf und wofür nicht. 

  • Schriftliche Erstellung – Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich, unterschrieben und datiert sein. Sie kann vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder in einfachen Fällen auch von einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Zum Zeitpunkt der Errichtung müssen Sie jedenfalls geschäftsfähig sein.

  • Eintragung im Vertretungsregister – Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichi-schen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Erst mit Eintritt und Eintragung des Vorsorgefalls, also wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, wird die Vorsorgevollmacht wirksam. Durch Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis ist eine schnelle Prüfung und Anerkenntnis auch vor Behörden, Banken und sonstigen Stellen möglich, dadurch werden Unsicherheiten oder Streitigkeiten bei der Umsetzung minimiert.

Wann beginnt und endet eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht wird erst dann wirksam, wenn man die Entscheidungsfähigkeit in jenen Angelegenheiten verliert, für die man vorgesorgt hat. Um den Verlust der Entscheidungsfähigkeit zu bescheinigen, ist die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses notwendig, dann kann der Eintritt des Vorsorgefalls eingetragen werden. 

Die Vorsorgevollmacht endet

  • mit dem Tod der vertretenen Person,

  • mit dem Tod des Vorsorgebevollmächtigten,

  • wenn ein Gericht die Vorsorgevollmacht mit Beschluss beendet (beispielsweise, wenn die Vollmacht nicht zum Wohl der vertretenen Person ausgeübt wird),

  • mit Eintragung der Kündigung, des Widerrufs oder des Wegfalls des Vorsorgefalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsregister.

Insgesamt ist die Vorsorgevollmacht ein Instrumentarium, welches bei vorhandenem Liegenschaftsvermögen – und gerade auch bei (Landwirtschafts-) Betrieben – für den unerwarteten Verlust der Geschäftsfähigkeit äußerst hilfreich sein kann, um insbesondere für die nächsten Angehörigen Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.

Egger Peter

Mag. Peter Egger

Jurist Tiroler Bauernbund

Was sind die Vorteile einer Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man selbst bestimmen, wer für jemanden handelt. Dadurch lässt sich eine gerichtliche Erwachsenenvertretung mit sämtlichen damit verbundenen Unsicherheiten und Kosten vermeiden. Die Vorsorgevollmacht ist flexibel anpassbar und kann damit jederzeit bei geänderten Verhältnissen aktualisiert werden. Die vertretene Person kann die Vorsorgevollmacht auch jederzeit widerrufen. Sie muss hierzu eine der Eintragungsstellen beauftragen, den Widerruf einzutragen.

Möglich – und in der Praxis häufig praktiziert – ist eine Kombination mit einer Patientenverfügung, in der zusätzlich medizinische Wünsche abgesichert werden.

Insgesamt ist die Vorsorgevollmacht ein Instrumentarium, welches bei vorhandenem Liegenschaftsvermögen – und gerade auch bei (Landwirtschafts-) Betrieben – für den unerwarteten Verlust der Geschäftsfähigkeit äußerst hilfreich sein kann, um insbesondere für die nächsten Angehörigen Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.

Weitere Artikel