Pflanzenschutz im Forst

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Forst: Elektronische Aufzeichnungen bereits jetzt notwendig

Wie Christian Rottensteiner und Thomas Leitner von der LK OÖ bzw. LK online berichten, müssen seit Jänner 2026 Aufzeichnungen über den Pflanzenschutzmitteleinsatz innerhalb von drei bis vier Tagen handschriftlich und innerhalb von 30 Tagen in maschinenlesbarer Form vorliegen. Außerdem sind u.a. mehr Details zu erfassen als bisher. Eine auf Bundesländerebene verschobene elektronische Aufzeichnungspflicht auf landwirtschaftlichen Flächen gilt laut LK nicht für den Wald, da die Pflanzenschutzmittelanwendung hier unter Bundeskompetenz falle.

Die Verwendung von Wildverbissschutzmittel falle hingegen in die Kompetenz der Länder. Daher sei deren Lagerung, Ausbringung und Aufzeichnung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Das sind die Tools für die neuen Dokumentationspflichten

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