Norbert Lins

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Verhandlungsführer Lins schärft Forderungen des EU-Parlaments zur neuen GAP nach

Während Rat und EU-Parlament das künftige EU-Budget verhandeln, hat der zuständige Abgeordnete Norbert Lins in puncto Forderungen zur neuen GAP nochmals nachgelegt. Bleibt die Zwei-Säulen-Struktur doch erhalten?

Am Mittwoch stellte der EVP-Abgeordnete und Verhandlungsführer für die GAP im EU-Parlament, Norbert Lins, vor Journalisten nochmals klar, was er sich von der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 erwartet: „Wir brauchen keine Politik, die unter dem Deckmantel der Vereinfachung neue bürokratische Belastungen und Wettbewerbsnachteile schafft. Unser Ziel ist eine verlässliche Agrarpolitik, die Planungssicherheit bietet.“ Er wolle nun die Weichen „für eine tatsächlich ‚gemeinsame‘ Agrarpolitik“ stellen. Seinen Ausführungen zufolge solle die GAP-Verordnung gegenüber dem Gesetzesvorschlag zum künftigen NRP-Fonds deutlich gestärkt werden: „Ich setze mich für einen starken GAP-Haushalt und die Rückkehr zur bewährten Zwei-Säulen-Struktur ein. Nur so lassen sich Marktverzerrungen vermeiden und zugleich praxisnahe sowie verhältnismäßige Maßnahmen in den Bereichen Klima, Biodiversität und Tierwohl umsetzen.“

Lösen will Lins das so: Trotz künftiger Verortung im NRP-Topf solle in jedem nationalen GAP-Strategieplan die Trennung in Erste und Zweite Säule nach bewährtem Muster „sichtbar und funktional erhalten bleiben“. Eine Vermischung in Regionalbudgets gelte es zu vermeiden.

Kappung der Direktzahlung erst ab 500.000 Euro

Vom Degressionsmodell, das die EU-Kommission im Vorjahr präsentiert hat, hält der CDU-Politiker aus Schwaben offenbar wenig. Statt der Abstriche ab einem Direktzahlungsvolumen von 20.000 Euro pro Jahr und der absoluten Grenze bei 100.000 Euro pro Jahr, wie dies die Kommission vorschlug, plädiert er für eine Obergrenze erst ab einer Summe von 500.000 Euro pro Jahr. Um eine Umgehung der Kappungsgrenze durch Betriebsteilungen zu verhindern, fordert er eine Aufsummierung der Zahlungen, wenn eine natürliche Person mehrere Betriebe bewirtschaftet. Das Degressionsmodell lehnt Lins vollständig ab, es brauche eher zusätzliche Mittel für Betriebe mit bis zu 60 Hektar, ist er überzeugt.

Acht Prozent für Übernehmer

Bei der Junglandwirteförderung will Lins eine verpflichtende Zuteilung von acht Prozent der GAP-Mittel. Agrarkommissar Christophe Hansen hatte hier sechs Prozent vorgeschlagen. Für LEADER-Projekte sollen dem EU-Parlamentarier zufolge zumindest fünf Prozent reserviert werden. Die von der Kommission vorgeschlagene Altersobergrenze für Förderwerber lehnt er indes ab. Laut Kommissar Hansen soll diese künftig einen Anreiz zur Hofübergabe bieten, indem die Auszahlungen ab dem Erreichen des Pensionsalters eingeschränkt werden.

EU-weit einheitliche Standards

Bei den GLÖZ-Standards, den Ökoregelungen und den Agrarumweltmaßnahmen erwartet sich Lins mehr Vereinheitlichung. Bekanntlich wurden diese in den Mitgliedstaaten bisher sehr unterschiedlich ausgelegt. Dies soll durch einen „transparenten und europäisch harmonisierten Maßnahmenkatalog“ verhindert werden.

Zum Monatsende wird der Verhandlungsführer seinen finalen Bericht vorlegen. Dann bleibt im Agrarausschuss des Parlaments noch bis zum 9. Juli Zeit für Änderungsanträge. Planmäßig soll die Parlamentsposition zur GAP im Jänner im Plenum zur Abstimmung gelangen.

Rechnungshof mit harscher KritikAuch andere Institutionen sind mit den Vorschlägen der Kommission nicht einverstanden.

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