Wolf im Wald

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Zuständigkeiten bei Prädatoren in der Steiermark nun klar geregelt

In der Steiermark werden jetzt Wolf, Fischotter, Krähe und Co. in das Jagdrecht überführt. Biber bleibt im Naturschutzrecht.

Für die steirische Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) enthält das neue Reformpaket im Bereich des Prädatoren-Managements einen klaren Systemwechsel: „Wir holen die Verantwortung dorthin, wo Probleme nicht ausgeblendet werden.“

Worum geht es nun genau? Künftig werden Wolf, Luchs, Braunbär, Fischotter, Wildkatze und Aaskrähe vom Naturschutzrecht in das Jagdrecht überführt. Die Agenden liegen somit bei der Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft. Damit werden Kompetenzen gebündelt, Zuständigkeiten klar geregelt und ein effizientes Management aus einer Hand ermöglicht. „Unser Ziel ist ein praxistauglicher Zugang, der die Lebensrealität der bäuerlichen Betriebe, der Almwirtschaft, der Fischerei und der Jägerschaft ernst nimmt. Die Interessen der Betroffenen stehen im Mittelpunkt“, so Agrarlandesrätin Schmiedtbauer.

Entnahme von Aaskrähen

Ein erster Schritt betrifft Aaskrähen. Aufgrund drohender Schäden in der Landwirtschaft wird noch für diese Anbausaison eine Krähenverordnung auf Basis der bisherigen Rechtslage erlassen. Vorgesehen ist eine Entnahme von 7700 Tieren. Dafür wird eine verkürzte Begutachtungsfrist von zwei Wochen gestartet. In einem zweiten Schritt soll zeitnah eine neue Fischotter-Verordnung erlassen werden. Auch beim Wolf wird nachgeschärft. „Die bestehende Regelung hat sich in der Praxis als unzureichend erwiesen, da bislang keine Entnahmen erfolgt sind“, erklärte Schmiedtbauer. Eine neue Wolfsverordnung wird daher unter der Zuständigkeit der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft erarbeitet. „Ziel sind umsetzbare Lösungen, insbesondere vor dem Hintergrund wachsender Populationen und begrenzter Möglichkeiten beim Herdenschutz“, so Schmiedtbauer.

Einsatz von Nachtzieltechnik

Neben dem Prädatoren-Management bringt auch die Novelle des Jagdgesetzes weitere wichtige Neuerungen. So wird etwa der Einsatz von Nachtzieltechnik künftig auf Haarraubwild wie Fuchs, Dachs oder Waschbär auf landwirtschaftlichen Flächen erweitert. Rotwildfreie Zonen werden auf Damwild ausgeweitet, um Wildschäden zu reduzieren. Insgesamt sollten Meldefristen vereinheitlicht und praxistauglichere Kriterien für die Erfüllung von Abschussplänen herangezogen werden.

Der Biber bleibt weiterhin im Naturschutzrecht und somit in der Verantwortung von Landesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) verankert, erhält jedoch erstmals eine eigene, klar strukturierte Verordnung. Reichen Schutzmaßnahmen gegen den Biber nicht mehr aus, ist auch eine Entnahme von 84 Tieren pro Jahr möglich.

 

 

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