Beitragsvorschreibung zur bäuerlichen Sozialversicherung

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Sozialversicherung: Beitragsvorschreibung für erstes Quartal versandt

Anfang April werden die Vorschreibungen der Sozialversicherungsbeiträge für das erste Quartal 2026 versandt. Für viele landwirtschaftliche Betriebe bringt das laut einer Presseaussendung eine spürbare Erhöhung: Die pauschale Beitragsgrundlage, die auf dem sogenannten Versicherungswert basiert, steige heuer um 7,3 Prozent. Grund dafür ist die gesetzlich festgelegte Aufwertungszahl, die für die gesamte Sozialversicherung einheitlich berechnet wird. Dabei wird die Summe der Beitragsgrundlagen aller Versicherten des zweitvorangegangenen Jahres durch jene des drittvorangegangenen Jahres dividiert. Diese zeitliche Verzögerung sei technisch notwendig, weil erst alle Daten vollständig vorliegen müssen hat aber zur Folge, dass sich die starke Inflation vergangener Jahre erst jetzt in den Beiträgen niederschlägt. Zum Vergleich: Bei der Anpassung von 2023 auf 2024 hatte die Aufwertung trotz damals höherer Inflation nur 3,5 Prozent betragen.

Für andere Berufsgruppen wie Arbeitnehmer oder gewerblich Selbständige spiele die Aufwertungszahl bei der Beitragsgrundlage keine Rolle, da dort die tatsächlichen Einkommen herangezogen werden. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich auch in der bäuerlichen Sozialversicherung, durch die sogenannte Beitragsgrundlagenoption. Da dafür jedoch entsprechende Aufzeichnungen erforderlich sind, die auch steuerlich relevant sind, empfiehlt sich eine fachliche Beratung bei der zuständigen Landwirtschaftskammer. Zu bedenken ist dabei, dass die Höhe der Beitragsgrundlage unmittelbar die Höhe späterer Geldleistungen beeinflusst, allen voran die Pension, die sich aus den während der Erwerbstätigkeit geleisteten Beiträgen errechnet.

Die Beitragsanpassung steht in Jahren mit hoher Aufwertungszahl regelmäßig in der Diskussion. Eine Entwicklung der Beiträge parallel zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sei jedoch notwendig, heißt es, weil auch die Ausgaben für Leistungen wie ärztliche Hilfe, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Pensionen entsprechend steigen.

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