Speck im Supermarkt

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Einigung in Brüssel: Was Fleisch heißt, kommt vom Tier

Zu diesem Schluss kamen die EU-Institutionen vergangene Woche. Die Novelle der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) steht. Welche Begrifflichkeiten für tierische, pflanzliche und Produkte aus dem Labor künftig gelten.

Die Abänderung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) betrifft die Landwirtschaft in mehreren Bereichen. Nach intensiven Verhandlungen haben sich EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament im sogenannten Trilog geeinigt. Die vorläufige Einigung muss nun von den Co-Gesetzgebern im Rat und Parlament abgesegnet werden, bevor sie die EU-Kommission formell annimmt und damit das Inkrafttreten ermöglicht. Laut Agra-Europe erwarten sich die Verhandler dadurch „ausgewogenere und widerstandsfähigere“ Lieferketten, welche insbesondere dem Agrarsektor nützen sollen.

Schriftliche Verträge

Was steht also drin? Konkret sollen künftig Milchlieferbeziehungen und für einige pflanzliche Produkte, etwa Gemüse und Getreide, eine Pflicht für schriftlicher Verträge zwischen Landwirten und Abnehmern gelten. Ausgenommen sind Genossenschaften im Artikel 148, welcher die Milchabnahme regelt.

Festgeschrieben wurden auch sogenannte „Opt-out-Regeln“. Das bedeutet, dass Vertragsparteien ihre vertraglichen Beziehungen beenden können. Damit sollen Marktentwicklungen, Kostenschwankungen und wirtschaftliche Bedingungen Berücksichtigung finden. Für die im Artikel 168 geregelte Übernahme pflanzlicher Erzeugnisse will man den Mitgliedstaaten Entscheidungsbefugnis einräumen.

Beflügeln soll die GMO-Novelle auch die Rolle der Erzeugerorganisationen. Deren Anerkennung soll vereinfacht werden, den nationalen Gesetzgebern wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt, diese aus GAP-Mitteln zu fördern. Ebenso will man Jungbauern „ermutigen“, den Erzeugerorganisationen beizutreten.

Mehr Klarheit auf dem Etikett

Auch die mittlerweile auf Lebensmittelverpackungen omnipräsenten Vermarktungsbegriffe werden neu geregelt. Für Ausdrücke wie „fair“, „ausgewogen“ und „kurze Lieferkette“ gibt es nun eindeutigere Definitionen. Auch das soll den bäuerlichen Produzenten wie auch den Konsumenten mehr Klarheit bieten.

Es geht (doch nicht) um die Wurst

Medial am meisten Aufmerksamkeit erregte bei der GMO-Reform die Diskussion, ob Bezeichnungen wie Steak, Schnitzel, Burger oder Wurst ausschließlich tierischen Produkten vorbehalten sein sollen.

Das Bangen um den „Veggie-Burger“ dominierte allerorts die Schlagzeilen. Nun steht fest: Das Fastfood mit Gemüselaibchen darf weiterhin so heißen. Verständigt haben sich die EU-Politiker aber sehr wohl auf Regeln zum Schutz der Bezeichnung „Fleisch“.

Wo Steak, Rindfleisch, Leber oder Brust draufsteht, muss also auch wirklich ein tierisches Produkt drin sein. Der EU-Abgeordnete des Bauernbundes, Alexander Bernhuber, spricht diesbezüglich von einer „vernünftigen Lösung“. „Der große Wirbel um den Veggie-Burger hat sich zum Glück gelegt. Ein Burger beschreibt in erster Linie die Form oder Zubereitung eines Produkts, Konsumentinnen und Konsumenten wissen sehr wohl, ob sie Fleisch oder eine pflanzliche Alternative kaufen“, ist der Niederösterreicher überzeugt.

Das wird geschützt

Folgende Begriffe sind künftig allein tierischen Produkten vorbehalten:

Rind-, Kalb-, Lamm- und Schweinefleisch,
Geflügel, Huhn, Pute, Ente, Gans,
Keule, Filet, Steak, Rippen, Haxe, Kotelett, Brust, Leber, Schenkel,
Bruststück, Ribeye, T-Bone-Steak, Hüfte und Speck.

Entscheidend sei für ihn, dass künftig klare Grenzen gezogen werden, wenn es um Begriffe geht, die eindeutig mit tierischer Produktion verbunden sind. Namen wie „veganer Speck“ sollen künftig nicht mehr zulässig sein. Bernhuber sieht in der Einigung einen Schritt zu mehr Fairness im Markt. „Wenn industrielle Ersatzprodukte mit Begriffen aus der traditionellen Fleischproduktion werben, profitieren vor allem große Lebensmittelkonzerne, während bäuerliche Familienbetriebe unter Druck geraten“, betont er.

Wenn industrielle Ersatzprodukte mit Fleischbegriffen werben, profitieren vor allem große Konzerne.

Alexander Bernhuber

Abgeordneter zum Europäischen Parlament

Selbiges gelte für die ebenso beschlossene Klarstellung zu Produkten aus im Labor gezüchteten Fleischzellen. Diese dürfen künftig nicht als „Fleisch“ bezeichnet werden. „Dass im Bioreaktor gezüchtete Zellen nicht einfach als Fleisch verkauft werden dürfen, ist ein riesiger Schritt für Transparenz und Konsumentenschutz“, betont Bernhuber. Gerade bei neuen Technologien müsse klar erkennbar sein, was tatsächlich von einem Tier stammt und was künstlich im Labor produziert wurde.

Die Vorgeschichte zum Fleischersatz aus dem LaborDie Landwirtschaftskammern laufen schon länger Sturm gegen die Konkurrenz aus der Petrischale.

Hierzulande dürfte das in den Landwirtschaftskammern besonders begrüßt werden. Schließlich hatten die LK Steiermark und die LK Kärnten mit ihrer Petition „Laborfleisch? Nein danke!“, tausende Unterstützer mobilisiert. Laut Bernhuber sorgte die Aktion auch auf europäischer Ebene für Aufmerksamkeit und brachte es vollends auf die Agenda der EU-Entscheidungsträger.

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