GAP-Korrektur: Glöz-Erleichterungen und frisches Geld für Bio
Schon vorab wurde vielfach darüber berichtet. Nun hat der Begleitausschuss zum GAP-Strategieplan in Wien Vereinfachungen beim Ackerstatus und der Mindestbodenbedeckung beschlossen. Auch der Forderung nach Anreizen für Bio-Umsteller wird nachgekommen.
Die österreichische Auslegung der GAP wird auch innerhalb einer Periode laufend evaluiert. Das zuständige Gremium für den derzeitigen Strategieplan 2023-2027 tagte diese Woche in Wien, mit erfreulichen Ergebnissen für die Bauern. Vertreter aus Verwaltung, Landwirtschaft, Sozialpartnern, Bundesländern und Umweltorganisationen griffen dabei zwei von der Landwirtschaft seit längerem geforderte Anpassungen auf.
Schwere Böden ausgenommen
Überarbeitet wurde die Auslegung der Bestimmungen zur Bodenbedeckung im Winter (Glöz 6). Bekanntlich müssen – einzelne Kulturen ausgenommen – 80 Prozent der betrieblichen Ackerfläche von 1. November bis 15. Februar eine Bodenbedeckung aufweisen. Dies kann durch eine Zwischenfrucht, Winterung, Ernterückstände oder aber auch nach nicht wendender Bodenbearbeitung erfüllt werden.
Nicht anrechenbar waren bisher Flächen nach einer klassischen Winterfurche, was insbesondere in Regionen mit schwer zu bearbeitenden Böden eine Herausforderung darstellte. Hier wurde nun nachgebessert. Für Betriebe mit solchen Böden wird es künftig eine Ausnahmeregelung geben. Seit heuer erfüllen übrigens auch Bio-Betriebe Glöz 6 automatisch.
Stichtag für Dauergrünlandwerdung
Auch das leidige Thema der Dauergrünlandwerdung von Ackerflächen, wenn diese nicht innerhalb von fünf Jahren umgebrochen werden, wird korrigiert. Laut Angaben des Landwirtschaftsministeriums wird hier eine Stichtagsregelung eingeführt. Flächen, die am 1. Jänner 2026 als Acker eingestuft waren, bleiben es bis auf weiteres, ohne dass irgendwelche Maßnahmen zu setzen sind. Für alle übrigen Ackerflächen, denen künftig eine Grünlandwerdung droht, steigt die Umbruchsfrist von bisher fünf auf sieben Jahre.
Beispiele für die neuen Regeln*
Auf einer Ackerfläche wurde 2021 Feldfutter angebaut. Diese würde heuer zu Dauergrünland werden, sofern der Landwirt keinen Fruchtwechsel oder eine andere hemmende Maßnahme ergriffen hat. Da die Fläche vor dem 1. Jänner den Ackerstatus hatte, bleibt dieser nun erhalten.
Ein Betrieb bricht heuer Dauergrünland um. Für diese, nach dem 1. Jänner neuangelegte Ackerfläche gilt die neue siebenjährige Frist. Eine Grünlandwerdung passiert also erst wieder im achten Jahr. Aber Achtung: Die Neuerung hat nichts mit den ÖPUL-Vorgaben zur maximalen Grünlandumbruchstoleranz zu tun. Diese ist – je nach beantragter Maßnahme – unbedingt einzuhalten.
*vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission
Minister und Bauernbund zufrieden
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig zeigte sich mit den gemeinsam erarbeiteten Beschlüssen zufrieden: „Wir wollen die GAP so umsetzen, dass sie den bäuerlichen Familienbetrieben Planungssicherheit gibt, Innovation und regionale Entwicklung ermöglicht.“
Wir wollen die GAP so umsetzen, dass sie den bäuerlichen Familienbetrieben Planungssicherheit gibt.
Norbert Totschnig
Landwirtschaftsminister
Auch im Österreichischen Bauernbund sieht man eine „langjährige Forderung erfüllt“. „Immer neue Auflagen und Vorgaben aus Brüssel sorgen auf den Betrieben seit Jahren für Aufwand und Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, dass nun in zwei besonders belastenden Bereichen nachgebessert wurde“, betonte Bauernbund-Präsident Strasser, der um die Wichtigkeit einer „nachvollziehbaren, umsetzbaren und fachlich sinnvollen GAP“ weiß.
Bio-Zuschlag für Umsteller
Wie vom Verband Bio Austria vor wenigen Wochen medial gefordert, hat der Begleitausschuss auf Initiative des Ministeriums auch im Bereich Bio-Neueinstieg nachgebessert. Bekanntlich ist seit Jahresende 2025 in der laufenden Periode kein Neueinstieg in die mehrjährige Bio-Maßnahme im ÖPUL mehr möglich. Das soll sich im kommenden Jahr ändern, verlautete aus dem Agrarressort. „Um die Entwicklung der biologischen Landwirtschaft in Österreich zu stärken“, wird für Betriebe, die an der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ teilnehmen, ein neuer, optionaler „Zuschlag biologische Wirtschaftsweise“ gewährt. Dieser beträgt pauschal 80 Euro pro Hektar. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Kontrollvertrag.
Bio-Austria-Obfrau Barbara Riegler sieht eine „pragmatische Lösung“: „Wir begrüßen die Initiative von Bundesminister Totschnig als klares politisches Signal: Umstellung auf Bio- Landwirtschaft ist erwünscht und wird unterstützt“. Das bestätigte auch Totschnig: „Wir sind weiterhin bestrebt die Entwicklung des Bio-Sektors in Österreich zu unterstützen und einen geeigneten Maßnahmenmix aufrecht zu erhalten. Schlussendlich ist insbesondere der Erfolg auf dem Markt für die Bio-Produktion ausschlaggebend.“
Alle genannten Änderungen müssen nun noch von der EU-Kommission formal bestätigt werden. Dem Vernehmen nach soll dies innerhalb einiger Wochen passieren.