Schon 2018 fasste die Europäische Union den Beschluss, die Geschäfte mit Australien über ein Freihandelsabkommen weiter auszubauen. Nachdem die Verhandlungen 2023 im japanischen Osaka wegen unterschiedlicher Auffassungen im Agrarbereich scheiterten, ging es diese Woche plötzlich ganz schnell, wohl in Anbetracht der geopolitischen Lage.
Der endgültige Vertragstext des Freihandelsabkommens wurde am Montag in der australischen Hauptstadt Canberra zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem australischen Premierminister Anthony Albanese fixiert und unterzeichnet. „Wir senden ein starkes Signal an den Rest der Welt, dass Freundschaft und Zusammenarbeit in turbulenten Zeiten das Wichtigste sind“, teilte von der Leyen im Nachgang schriftlich mit. Im Detail fallen für 99 Prozent der Waren die Zölle weg, Kommissionsangaben zufolge soll das die EU-Exporte nach Down Under binnen zehn Jahren um ein Drittel erhöhen. Die größten Wachstumsraten werden bei Kraftfahrzeugen und EU-Investitionen in Australien erwartet.
Zollfreiheiten und Quoten
Auch der Agrarsektor ist – anders als beim Abkommen mit Indien – diesmal wieder Teil der Verhandlungsmasse. Für europäische Erzeugnisse wie Käse, Fleischzubereitungen, Wein und Sekt sowie bestimmte Obst- und Gemüsesorten und Zuckerwaren sollen die Zölle vollständig wegfallen.
Im Gegenzug wird die EU zwei Zollkontingente für Rindfleisch in Höhe von insgesamt 30.600 Tonnen pro Jahr freigeben. Mehr als die Hälfte davon darf zollfrei geliefert werden, sofern es sich um auf der Weide gemästete Tiere handelt. Für die übrige Quote gilt ein Zollsatz von 7,5 Prozent, schreibt Agra-Europe. In der für Australien ebenso bedeutenden Schaf- und Ziegenfleischproduktion wird den dortigen Exporteuren eine jährliche zollfreie Quote von 25.000 Tonnen eingeräumt, wobei auch hier grünlandbasierte Mast als Voraussetzung gilt. Zu beachten sei laut Kommission, dass diese Obergrenzen erst schrittweise schlagend werden. Gestartet werde mit einem Drittel der Finalkontingente.
Auch beim Zucker kam man der australischen Rohrzuckerwirtschaft entgegen. Für sie sollen bei Ausfuhren in die EU künftig für 35.000 Tonnen Zucker keine Zölle mehr anfallen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass diese Zuckerimporte in die EU durch ein privates Nachhaltigkeitssystem zertifiziert werden müssen, berichtet Agra-Europe. Einschränkungen durch Quoten gelten auch für weitere Agrarerzeugnisse aus Canberra, etwa Butter (5.000 t), Magermilchpulver (8.000 t) und Reis (8.500 t). Auch Schutzmaßnahmen für den Fall von Marktverwerfungen – vergleichbar mit jenen des Mercosur-Abkommens – wurden wieder vereinbart. Klar ist aber laut Bauernbund-Präsident Georg Strasser auch: „Das Abkommen ist kein vorrangig landwirtschaftliches Abkommen. Es geht dabei um viele wirtschaftliche und strategische Fragen. Der Verhandlungstext muss im Detail geprüft werden.“
EU-Institutionen am Zug
Da das Abkommen mit Australien ausschließlich im Kompetenzbereich der EU liegt, ist keine Zustimmung auf Ebene der Mitgliedstaaten erforderlich. Sobald die konkreten Gesetzesentwürfe der Kommission vorliegen, werden Rat und EU-Parlament abstimmen. Hierzulande fand Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig an der raschen Vorgangsweise der EU-Kommission diese Woche übrigens wenig Gefallen. Gegenüber der APA sprach er von „mangelnder Transparenz der Verhandlungen“. Totschnig plädiert für „frühzeitige und stärkere Einbindung“ der Mitgliedstaaten.
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