In Baden-Württemberg hat sich eine Tierschutz-NGO auf einen Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch-Hall eingeschossen. Die Tierschützer stellten bei der Landesregierung einen Antrag, gegen die praktizierte Haltung einzuschreiten. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart wies das Gesuch jedoch zurück, die NGO ging in Berufung. Ende April hat sich das Höchstgericht, der Verwaltungsgerichtshof in Leipzig, mit dem Fall befasst. Die Aktivisten störten sich laut Agra-Europe gleich an mehreren Punkten. So sollten die gehaltenen Zuchtlinien – ihrer Auffassung nach ein Ergebnis von Qualzucht – verboten werden, dem Betrieb sollte die Putenhaltung generell untersagt werden und die Haltungsstandards seien nicht tierschutzkonform.
Kritik an fehlenden Strukturelementen
Der Hof in Baden-Württemberg produziert Puten in zwei Ställen, mit jeweils mehr als 5.000 Tieren, die Stallungen sind abseits der Futter- und Tränkeeinrichtungen nicht strukturiert. Damit erfüllt der Mäster Medienberichten zufolge die 2013 von der deutschen Branche selbst auferlegten „freiwilligen Eckwerte zur Haltung von Mastputen“. Die Höchstrichter wiesen die Klage der Tierschützer in zwei von drei Punkten zurück, es bestehe weder ein Grund für ein Haltungsverbot noch für ein Verbot der verwendeten Genetik. Folgenschwer ist das Urteil dennoch, denn dem Verwaltungsgerichtshof zufolge sind die Haltungsbedingungen des Betriebes nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Durch die fehlenden Strukturelemente in den Ställen seien die Puten dort nicht „ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen verhaltensgerecht unterzubringen“, was einen Verstoß gegen das bundesdeutsche Tierschutzrecht darstelle. Der Putenhalter könne „durch zumutbare Maßnahmen“ das Haltungssystem adaptieren und dadurch den Bedürfnissen der Puten besser entsprechen, so der Spruch in Leipzig. Nun sei das Veterinäramt am Zug.
Zu den am Hof praktizierten „freiwilligen Eckwerten“ der Branche hielt man fest, dass diese für die Bewertung der Haltungsbedingungen maßgeblichen Parameter Gruppengröße, Besatzdichte und Stallstrukturierung nicht aussagekräftig seien. Das Urteil sorgte innerhalb der Branche, vor allem aber bei Kritikern der Tierhaltung, für Aufsehen. Die Bundesregierung sei nun aufgefordert zu handeln, war zu vernehmen.
Gegenüber Agra-Europe teilte der Vorsitzende des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Friedrich-Otto Ripke, hingegen mit, keine „voreiligen Schlüsse“ aus der Entscheidung des Gerichtshofs zu ziehen. Fest stehe vorerst nur, dass das Urteil für den Einzelfall eines Betriebes und für das zuständige Veterinäramt gelte. Dennoch gab der Verbandschef zu, dass die freiwilligen Eckwerte der Branche dem Bundesverwaltungsgericht offenbar „nicht verbindlich genug“ gewesen seien. Nichtsdestotrotz sei es als Grundlage für eine nationale Putenhaltungsverordnung „hervorragend geeignet“. Auch der Experte erachtet eine solche nun als notwendig, um zahlreiche Einzelentscheidungen auf Landesebene zu verhindern: „Das hätte mit Planungssicherheit und Recht auf Gleichbehandlung sonst nichts mehr zu tun.“
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