Am 25. März 1957 wurden die Verträge von Rom unterzeichnet und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit Belgien, Deutschland, Italien, Frankreich, den Niederlanden und Luxemburg gegründet. Fünf Jahre später, am 14. Jänner 1962, wurde das Konzept der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) formuliert.
Ihre Grundsätze haben bis heute Gültigkeit: Ernährungssicherung, preisgünstige Lebensmittel, ausreichende Einkommen für die bäuerlichen Familien in funktionsfähigen ländlichen Räumen, Kulturlandschaft und Umwelt. Der Familienbetrieb als Einheit von Eigentum, unternehmerischer Verantwortung, Boden und Kapital ist bis heute Leitbild. Die GAP ist der einzige gemeinschaftlich finanzierte Politikbereich, dessen Finanzierung immer umstritten war. Als die Kosten für die landwirtschaftliche Überschussproduktion in den 1970er- bis 1990er-Jahren ständig anstiegen, forderten Agrarökonomen eine Kurswende und kritisierten die GAP als „subventionierte Unvernunft“. Franz Fischler setzte 2003 mit der Entkoppelung landwirtschaftlicher Einkommen von der Produktion jene Reform durch, die bis heute die Struktur des EU-Budgets bestimmt, die ländliche Entwicklungspolitik stärkt und die Balance zwischen Ökologie und Ökonomie erleichtert.
Heute bewirtschaften 9,07 Millionen Betriebe in der EU rund 155 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, die durchschnittliche Betriebsgröße schwankt zwischen 106 Hektar in Tschechien und 4,1 Hektar in Zypern (Österreich: 25,5 Hektar).
Steter Wandel
Die Struktur des EU-Agrarhaushalts hat sich seit der Fischler-Reform grundlegend verändert und stärkt vor allem die Integration der Landwirtschaftspolitik in die Entwicklung der Regionen. Im Jahr 1991 wurden noch 91 Prozent der Ausgaben für Marktmaßnahmen aufgewendet, 2025 nur fünf Prozent. Für die ländliche Entwicklung waren damals noch keine Finanzmittel vorgesehen, 2025 bereits 23 Prozent. Die an Auflagen gebundenen Direktzahlungen machten 1991 im EU-Agrarhaushalt nur neun Prozent aus, 2025 aber schon 72 Prozent. Unterlagen der EU-Kommission ist zu entnehmen, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) im Zeitraum 2021 bis 2027 etwa 1221 Milliarden Euro umfasst, darunter 284 Milliarden Euro für Direktzahlungen und Marktausgaben, 87,4 Milliarden Euro sind für die Ländliche Entwicklung (ELER) vorgesehen.
439 Mrd. Euro gefordert
Der Kommissionsvorschlag für den umstrittenen EU-Haushalt ab 2028 sieht Rekordausgaben von 2 Billionen Euro (2000 Mrd. Euro) vor, wobei vor allem Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben wesentlich erhöht werden sollen, damit die EU flexibler auf Krisen reagieren kann. Bis 2034 sollen die Ausgaben für die Agrarpolitik auf 15 Prozent des Gesamthaushalts sinken, derzeit sind es noch gut 22 Prozent. Im Durchschnitt zahlt jeder EU-Bürger in der laufenden Förderperiode 22 Cent pro Tag für die EU-Agrarpolitik. Die Verhandlungen über den von der Brüsseler Kommission 2025 vorgelegten MFR sollen bis Ende 2027 abgeschlossen werden, damit der EU-Haushalt ab 2028 in Kraft treten kann.
Offen ist derzeit, wie es dann mit der Ländlichen Entwicklung weitergeht. Die Vorschläge der EU-Kommission widersprechen der Forderung der Bauernverbände und lassen schwierige Verhandlungen erwarten. Dies auch deshalb, weil das EU-Parlament sogar ein noch höheres Budget fordert als das von der Kommission vorgeschlagene. Wie kürzlich bekannt wurde, fordern die Parlamentarier eine Aufstockung des Agrarbudgets von 300 Milliarden Euro auf insgesamt 439 Milliarden Euro.
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