Staatliche Lagerhaltung

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Staatliche Lagerhaltung: Gut für Krisen gerüstet

In Österreich gibt es für Krisenfälle keine staatliche Vorratshaltung an Lebensmitteln und das bleibt auch so. Eine vergangene Woche präsentierte Studie belegt, wieso es vorerst keiner Intervention bedarf.

In Zeiten der viel zitierten Polykrise rücken alte Muster wieder in den Fokus. In der Zeit des Kalten Krieges war in zahlreichen europäischen Ländern eine staatliche Lagerhaltung an Produkten des täglichen Bedarfs üblich, um im Ernstfall die eigene Bevölkerung versorgen zu können. Nachdem in den 2000er-Jahren diese kostenintensiven Läger sukzessive reduziert wurden, kam es seit Beginn des Ukraine-Krieges zu einer Trendwende. Mittlerweile expandieren zahlreiche Staaten wieder ihre Lager.

Auch in Österreich wurde die erstmalige Einführung solcher strategischen Vorräte diskutiert. Wie der Staat im Krisenfall intervenieren kann, wird seit 1997 durch das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz (LMBG) reguliert. Im Vorjahr wurde der Rechtstext novelliert, um eine Vorratshaltung für den Ernstfall überhaupt zu ermöglichen. Zuständig wäre dafür das Agrarressort in der Regierung. Bereits 2023 hat das Finanzministerium zu diesem Zweck das „Kiras“-Forschungsprojekt „Nationale Reserve zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung in Krisen einschließlich Logistikkonzept“ beauftragt. Heuer waren die Analysen abgeschlossen, mit einigermaßen überraschendem Ergebnis.

Kostenpunkt: 90 Millionen Euro

In einer Pressekonferenz in der Vorwoche erklärte Projektleiterin Angelika Tisch vom Interdisziplinären Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ), dass es hierzulande keine staatliche Lagerhaltung brauche. Untersucht wurden vier potenzielle Krisenszenarien und wie Österreich für diese gerüstete wäre. So wurden eine ein- oder zweijährige Dürre, ein Blackout, der Mangel an Treibstoff und das Ausbleiben von Fremdarbeitskräften in der Ernte untersucht und deren Auswirkungen auf die verfügbaren Lebensmittel verglichen. Laut Tisch seien in Österreich knapp vor der Getreideernte demnach im Großhandel immer noch genügend Lebensmittel für den Bedarf eines Jahres auf Lager. Entsprechend hätte nur eine zweijährige Dürre dramatische Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit. Tisch und ihr Team verglichen dies mit anderen EU-Ländern, die teils unter enormem Aufwand und nach unterschiedlichen Systemen Lagerhaltung betreiben.

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„Wir empfehlen [der Regierung, Anm.], keine staatliche Reserve anzulegen“, resümiert Tisch. Dabei würden dem Staat nämlich – je nach Herangehensweise – Kosten in Höhe von 90 Mio. Euro entstehen, während in der Privatwirtschaft ohnehin genügend Lebensmittel vorhanden wären. Die Autorin empfiehlt: „Anstatt zusätzlich staatliche Lebensmittelreserven aufzubauen, wird empfohlen, die Zusammenarbeit mit den Unternehmen zu stärken und das Monitoring auszubauen.“

Dass die Kosten für staatliche Lager in Zeiten der Konsolidierung vorerst nicht notwendig sind, findet auch bei Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig Anklang: „Die Studie bietet eine solide Grundlage für die strategische Weiterentwicklung der Vorratshaltung in Österreich. Sie zeigt, dass die Bevölkerung im Krisenfall grundsätzlich gut mit Lebensmitteln versorgt werden kann.“ Laut Totschnig sei das vor allem der „flächendeckend produzierenden Landwirtschaft“ geschuldet.

Nichtsdestotrotz werde das Thema in der Regierung weiterverfolgt. „Ich werde im nächsten Bundeslenkungsausschuss einen eigenen Fachausschuss zur strategischen Vorratshaltung einsetzen. Dieser wird die Studienergebnisse vertiefen, aktuelle und mögliche Krisenszenarien bewerten und gezielt weiteren Handlungs- und Forschungsbedarf identifizieren.“ Nicht zuletzt sei auch die Bevölkerung dazu angehalten, gemäß den Empfehlungen des Zivilschutzverbandes eigene Bevorratung zur Eigenversorgung zu betreiben. Dazu zählen ein „angepasster Lebensmittelvorrat“ sowie Bargeld.

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