Vor dem Hintergrund der massiven Proteste gegen das Mercosur-Abkommen hat die französische Regierung zu Jahresbeginn per Erlass ein Importverbot für Agrargüter verhängt, die mit in Europa verbotenen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden. Man tue dies bis die EU-Kommission entsprechende Vorgaben vorlege, verlautete im Jänner aus Paris.
Erhebliche Rückstände in Südfrüchten
Bei den am Binnenmarkt verbotenen Substanzen ging es den Entscheidungsträgern insbesondere um Rückstände in Avocados, Mangos und anderem Obst und Gemüse, das auch in Frankreich oftmals aus Südamerika eingeführt wurde.
Produkte, die wir aufgrund der Stoffe, mit denen sie behandelt werden, aus dem Verkehr ziehen, dürfen nicht durch die Hintertür zurückkommen.
Annie Genevard
Der Widerstand der Bauern gegen das Mercosur-Abkommen war zuvor immer wieder auch mit den unterschiedlichen Produktionsstandards begründet worden. Das Importverbot solle Frankreichs Landwirte schützen und eine unverständliche Doppelmoral beenden, sagte Agrarministerin Annie Genevard bei der Vorlage des Rechtstextes: „Produkte, die wir aufgrund der Stoffe, mit denen sie behandelt werden, aus dem Verkehr ziehen, dürfen nicht durch die Hintertür wieder zurückkommen.“
Importstopp für fünf Wirkstoffe
Auf null gesetzt hatte Paris die Rückstandshöchstgehalte für die Wirkstoffe Carbendazim, Benomyl, Glufosinat, Thiophanat-methyl und Mancozeb. Eingeführt wurden die neuen Regelungen zunächst für ein Jahr. Für die Fungizide Carbendazim, Benomyl und Thiophanat-methyl gilt mittlerweile auch eine EU-weite Regelung, wohl aus ähnlichen Beweggründen wie jenen in Paris.
Beschwerde abgewiesen
Der Verband der Obst- und Gemüseimporteure (CSIF) in der „Grande Nation“ hatte dagegen bei Gericht Beschwerde eingebracht. Nun liegt das höchstrichterliche Urteil des Verwaltungsgerichts vor. Die Beschwerde gegen diese sogenannte Spiegelklausel hat der zuständige Staatsrat schlicht abgewiesen, wie Agra-Europe berichtet.
Nach Einschätzung der Richter habe die Regierung „auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage und im Einklang mit dem geltenden Recht“ gehandelt. Den Mitgliedstaaten sei es erlaubt, entsprechende Schritte zum Schutz der eigenen Bevölkerung einzuleiten.
Laut dem klagenden Verband CSIF werden die Händler durch die Importvorgaben zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt. Auch die Vereinbarkeit mit EU-Recht wurde bezweifelt. Offenbar zu Unrecht.
Nicht zum ersten Mal vorgeprescht
Frankreich überholte bei Importeinschränkungen schon des Öfteren die Brüsseler Vorgaben. Seit 2023 dürfen Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Drittstaaten nicht mehr eingeführt werden, wenn bei der Erzeugung Antibiotika zur Wachstumsförderung oder zur Leistungssteigerung eingesetzt wurden. 2016 hatte Frankreich ein Importverbot für Kirschen aus Ländern verhängt, in denen die Behandlung mit dem Wirkstoff Dimethoat möglich war, nachdem die Behörden in Paris keine Notfallzulassung für das Insektizid mehr erteilt hatten.
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