Klimawandel, wirtschaftliche Auswirkungen durch anhaltende globale Konflikte samt Exportproblemen sowie sinkender Weinkonsum in der Gesellschaft sorgen schon seit längerer Zeit für Stirnrunzeln bei der europäischen Weinbranche. Auf Grundlage der Erkenntnisse der Expertenrunde „High-Level-Group“ schnürte die Europäische Union nun ein Maßnahmenpaket, das am 18. März in Kraft trat und die Winzer unterstützen soll.
Mehr Spielraum durch längere Fristen
Eine Neuerung betrifft die Wiederbepflanzung von Weingärten. Diese soll künftig flexibler gehandhabt werden. Statt den bisherigen drei Jahren gelten alle Wiederbepflanzungsgenehmigungen acht Jahre lang. Weinbaubetriebe sollen nicht dazu gedrängt werden, sofort wieder auszupflanzen. Die Frist für die Beantragung einer Wiederbepflanzungsgenehmigung wurde bereits 2025 von zwei auf fünf Jahre nach der Rodung verlängert. Mit den Änderungen soll den Betrieben zeitlicher Spielraum verschafft werden und damit ein verbesserter Handlungsrahmen entstehen. „Angesichts der derzeit angespannten internationalen Marktlage erhalten die Betriebe damit mehr Planungssicherheit und Flexibilität bei Investitionsentscheidungen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Sektors“, sagt auch Österreichs Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager.
Neben den verlängerten Fristen entfallen Strafzahlungen bei nicht genutzten Wiederbepflanzungsgenehmigungen. Flächen müssen somit nicht mehr unabhängig der Marktlage sofort wieder bepflanzt werden. Der Handlungsspielraum soll auch damit zugunsten der Winzer verbessert werden. Es gilt jedoch weiterhin eine Verwaltungsstrafe für Neuanpflanzungsgenehmigungen, wenn sie während der Gültigkeitsdauer nicht in Anspruch genommen werden. Wurde diese jedoch vor dem 1. Jänner 2025 erteilt und nicht genutzt, erhalten Winzer keine Verwaltungsstrafe, sofern sie bis zum Ende des Jahres 2026 die zuständige Behörde verständigen.
Finanzielle Entlastung
Es entfallen jedoch nicht nur Strafzahlungen. Auch über aktive finanzielle Unterstützung darf sich die Weinbranche freuen. Künftig können Investitionen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten aus EU-Mitteln gefördert werden. „Besonders begrüßenswert ist die Möglichkeit, die Fördersätze im Rahmen der Unterstützungsprogramme für den Weinsektor zu erhöhen. Österreich wird diese Spielräume nutzen – insbesondere dort, wo Betriebe zusätzliche Umweltleistungen erbringen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und gibt langfristige Perspektiven“, so Schmuckenschlager über die zukünftigen Investitionen der EU.
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