Bereits im Dezember verlautete es aus Brüssel, dass mehr als zwei Jahre nach Vorstellung des Gesetzesentwurfs durch die EU-Kommission eine Einigung im Trilog betreffend Neuen Züchtungstechniken, besser bekannt als Genschere CRISPR/Cas, vorliegt. Rat und EU-Parlament hatten sich darauf verständigt, dass Pflanzen der sogenannten Kategorie 1 den Sorten aus konventioneller Züchtung gleichgestellt werden. Einzig das Saatgut wäre hier entsprechend zu kennzeichnen. Als Kategorie-2-Pflanzen werden grundsätzlich solche mit „komplexeren oder weniger naturäquivalenten Genomveränderungen“ zusammengefasst, also solche, die natürlich (etwa durch Mutagenese-Züchtung und Röntgenstrahlung) nicht zu entwickeln wären. Diese fallen weiter unter das strenge Gentechnikrecht (GVO). Zusätzlich wurden Ausnahmen vereinbart.
Eine natürliche Herbizidtoleranz soll zum Beispiel automatisch in die Kategorie 2 fallen und wäre damit hierzulande verboten. Auch der Biolandbau bleibt auf eigenen Wunsch von den neuen Verfahren ausgenommen. Ein „unvermeidbares Vorkommen“ werde aber in der EU-Bioverordnung künftig toleriert, hieß es aus Brüssel. Vergangene Woche hat dort der Rat dem Verhandlungsergebnis seine finale Zustimmung erteilt. Die finale Debatte im EU-Parlament soll im Mai passieren.
Als Reaktion auf den EU-Beschluss haben sich etwa 50 europäische Organisationen zu einer Kampagne zusammengeschlossen. Unter dem Leitspruch „Geschwärzte Zutaten, Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel“ versucht man noch in letzter Minute, eine Deklarierung bis auf Verbraucherebene zu erreichen. Hierzulande ist die Unterstützerschar prominent besetzt: Die Bioverbände Bio Austria und Demeter, die Saatgut-NGO Arche Noah und natürlich die Arge Gentechnik-frei zählen zu den Unterstützern.
Harsche Kritik
Die BauernZeitung hat bei Demeter-Obmann Andreas Höritzauer nachgefragt, wo das Problem liegt. Er sagt: „Bäuerinnen und Bauern und Unternehmen in der Wertschöpfungskette wären auf sich alleine gestellt, weil sie auf den Einsatz von Gentechnik verzichten wollen. Man könnte sich weder auf eine gesetzlich vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit verlassen noch werden Nachweismethoden zur Verfügung gestellt.“ Auch eine mögliche Auskreuzung der veränderten Sorten wird gefürchtet. Höritzauer wünscht sich entsprechend eine deutliche Deklarierung auf allen Ebenen. Beim Verein Arche Noah geht es Fachreferentin Katherine Dolan hingegen um die offenen Fragen der Patentierbarkeit. „Wir glauben, dass es mittelfristig zu einer höheren Konzentration in der Saatgutwirtschaft kommen wird“, erklärt sie und verweist auf Beispiele aus den USA. Tatsächlich wird auch in Brüssel in diesem Punkt noch viel diskutiert. Konkretere Regelungen soll es nach Anpassung der EU-Biopatente-Richtlinie geben. „Um eine Novelle dieser Richtlinie kommt man aus unserer Sicht nicht herum“, betont Dolan.
Saatgutwirtschaft dafür
Saatgut-Austria-Geschäftsführer Anton Brandstätter sieht die Sache differenzierter: „Wir sind grundsätzlich für den Verordnungsvorschlag und sehen NGT-1 positiv.“ Aber auch er merkt zum aktuellen Stand an: „Die Patentierbarkeit ist ein großes Problem für kleine Züchterhäuser.“ Von einer Kennzeichnung auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette hält er allerdings wenig, zumal es vorerst technisch nicht nachweisbar sei. „Man kann feststellen, dass eine Mutation passiert ist, aber nicht feststellen wie“, betont er.
Auch vom obersten Standesvertreter der Bauern gibt es Entwarnung. „Die Frage zum Umgang mit neuen Züchtungsmethoden wurde innerhalb der EU intensiv geprüft und jahrelang diskutiert. Die seriöse Wissenschaft sieht kein Sicherheitsrisiko für Konsumenten und große Chancen für die Weiterentwicklung einer nachhaltige Lebensmittelproduktion“, betont LK-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger gegenüber der BauernZeitung und ergänzt: „Die Möglichkeit der Patentierung von NGT-Sorten haben wir als Hauptkritikpunkt eingebracht und sehen dies auch nach wie vor kritisch.“
Nationale Sonderregelungen sind unrealistisch.
Josef Moosbrugger
„Nachdem die europäischen Institutionen demokratische Entscheidungen getroffen haben und wir ein Teil dieser Gemeinschaft und des gemeinsamen Marktes sind, müssen diese Regelungen nun auch für Österreich gelten. Nationale Sonderregelungen sind unrealistisch und wären mit erheblichen Kosten und Wettbewerbsnachteilen verbunden, wenn der Rest Europas und der Welt diese Chancen nützt. Gerade gegenüber dem immer rascher voranschreitenden Klimawandel, Seuchen und phytosanitären Herausforderungen können solche Technologien künftig mehr Schutz und Chancen bieten“, fasst der LK-Chef die Gemengelage zusammen. In Anbetracht der kontroversen Sichtweisen bleibt es also spannend.
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