Seit nunmehr drei Jahren läuft in der EU die Debatte um den rechtlichen Rahmen für die Neuen Züchtungstechniken (NGT). Während in anderen Erdteilen – mittlerweile auch einen Steinwurf entfernt, in Großbritannien – Kulturpflanzen, die mittels Genschere züchterisch bearbeitet wurden, zugelassen sind, kochte hierzulande die Debatte vergangene Woche erneut hoch. Diesmal bremst allerdings keine EU-Institution, sondern die Kritiker, allen voran aus Österreich. Eine Einigung im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament liegt vor, nun muss nur noch Letzteres seine finale Zustimmung erteilen. Österreich hat in der Rats-debatte gegen den Vorschlag gestimmt. Aus agrarischer Sicht nicht vollends verständlich. Denn das im Kritiker-Sprech als Gentechnik verrufene Verfahren hat mit dem „alten“ GVO gar nichts zu tun. Es handelt sich lediglich um eine präzise Veränderung im bestehenden Erbgut, welche auch durch andere konventionelle Verfahren als Zufallsmutation passieren könnte. Für die Züchter wäre NGT ein Schub in Richtung schnellere Sortenentwicklung und damit eine Chance, schneller auf die sich ständig ändernden Umweltbedingungen zu reagieren. Entscheidet man sich hierzulande für die geforderte Kennzeichnung bis auf Produktebene im Supermarktregal, wäre der logistische Aufwand enorm. Alle Verarbeitungsstufen müssten Chargentrennung einführen. Wenn künftig nicht mehr nur zwischen konventionell und Bio, sondern auch NGT-Produkten differenziert wird, droht das faktische Aus für die betroffenen neuen Sorten. Das gilt es tunlichst zu vermeiden.
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